Quickborn unter Höchstspannung
  Risikokommunikation
 

Risikokommunikation:  
Voraussetzungen, Nutzen, Missbrauch

 ZUSAMMENFASSUNG

> Mit zunehmendem bewussten Eingehen von Risiken kommt als Teil des Risikomanagements auch der Risikokommunikation eine wachsende Bedeutung zu.

> Im Rahmen des Risikomanagements ist der Schutz vor Risikofolgen von wesentlicher Bedeutung, wenn es sich um gesundheitliche Risiken handelt (sofern man den Grundlagen unserer Ethik folgt).

> Ein ausreichender Schutz kann nur mit einer hinreichenden Erfassung des Risikos erreicht werden. Eine möglichst weitgehende Erfassung des Risikos  gehört zu den Grundsätzen für das Risikomanagement („ Abstützung auf die besten verfügbaren Informationen“ ( ISO 31000)) .

> Je nach angestrebtem Nutzen kann die Art der Risikokommunikation unterschiedlich ausgestaltet werden.  Der Wahl der Formulierungen kommt dabei wesentliche Bedeutung zu. Das wird  – für unterschiedliche verfügbare Informationsstände anhand von  einem Übersichtsdiagramm illustriert.

> Mit der Risikokommunikation als Einflussfaktor für Entscheidungsträger ist wesentliche Verantwortung verbunden, z.B. auch für schädliche Folgen, mit u.U. jahrzehntelangen Wirkungen.

> Bei Mangel an Informationen über das relevante Risiko kommt im Rahmen des Risikomanagements der Beseitigung des Informationsmangels vorrangige Bedeutung zu – vor einer aufwendigen Kommunikation bei Beibehaltung des Informationsmangels.

> Der erforderliche relative Aufwand für Risikoerfassung einerseits und für Risikokommunikation andrerseits korrelieren miteinander und können – im Vergleich zu den tatsächlich erfolgenden relativen Aufwänden - als Indikator für den vorrangig angestrebten Nutzen stehen.

> Aus dem Gebiet niederfrequenter elektromagnetischer Strahlung werden drei Beispiele gegeben.

 Einleitung

Mit zunehmendem bewussten Eingehen von Risiken kommt auch der Risikokommunikation eine wachsende Bedeutung zu.
Zur Optimierung der Risikokommunikation ist eine klare Identifizierung des angestrebten Nutzens der Risikokommunikation wichtig.
Zur Identifizierung des angestrebten Nutzens müssen die Nutzer-  bzw. Zielgruppen bekannt sein.

 Nutznießer-/ Zielgruppen:

(A1) Entscheidungsträger zur Vermeidung, Minimierung oder Begrenzung des Risikos
(z.B. Politiker, Gesetzgeber, Richter, Behörden etc.).
Im Rahmen des Risikomanagements sind Vermeidung, Minimierung oder Begrenzung des Risikos von vorrangiger Bedeutung, wenn die Art der Risiken gesundheitliche Risiken betrifft.

(A2) Betroffene des Risikos zur angemessenen Reaktion auf das Risiko, z.B. durch Ausweichen,  ggfls. nach Abwägung Inkaufnahme des Risikos oder Bemühungen um alternative Lösungen mit geringerem Risiko
(z.B. Anwohner nahe Höchstspannungsleitungen).

(A3) Potentielle Nutznießer des Eingehens des Risikos   (z.B.  Netzbetreiber).





Wichtigste Voraussetzung für eine nützliche Risikokommunikation

Damit die Risikokommunikation für die Nutznießergruppen (A1) und (A2) den angestrebten Nutzen hat, ist die wichtigste Voraussetzung für eine nützliche Risikokommunikation eine richtige und möglichst weitgehende Erfassung des Risikos.

Das gilt nicht, wenn das Ziel der Risikokommunikation hingegen Beschwichtigung oder sogar Verharmlosung zur Durchsetzung anderer vorrangiger Interessen ist.

Die Abstützung auf die besten verfügbaren Informationen gehören zu den Grundsätzen für das Risikomanagements ( ISO-Norm 31000, siehe Zitate: [1]). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nennt Verlässlichkeit als Prinzip der Risikokommunikation [2].

Hintergründe, Nutzen oder Schaden

(Die verschiedenen Situationen und Vorgehensweisen sind im Diagramm (s. unten) veranschaulicht.)
Hinter der Formulierung „beste verfügbare Informationen“ können zwei sehr unterschiedliche Tatbestände stehen:
(R1) Auch die beste verfügbare Information besteht nur aus keinerlei oder völlig mangelhaften Kenntnissen über das Risiko,
(R2) die beste verfügbare Information umfasst brauchbare substantielle Kenntnisse über das Risiko.

 Im ersteren Fall (R1) ist die Risikokommunikation nutzlos für die Vermeidung oder Begrenzung des zu beachtenden Risikos. Eine mit Sicherheit risikofreie Vorgehensweise kann es nur geben, sofern eine Alternative zur ursprünglich geplanten Lösung gewählt wird – sofern es sie gibt  (R1.1).
Eine andere Vorgehensweise im Fall (R1) ist das Eingehen auf das Risiko mit der Aussage, dass kein Risiko bekannt sei   (R1.2). 
Hinter der Formulierung „kein Risiko bekannt“ können wiederum zwei sehr unterschiedliche Tatbestände stehen:
(R1.2.1 Die notwendigen Untersuchungen haben gar nicht stattgefunden  (R1.2.1).
(R1.2.2) Es haben zwar umfangreiche Untersuchungen stattgefunden, aber die Untersuchungen waren vom Inhalt her ungeeignet oder unzureichend.
Eine Vorgehensweise nach (R1.2) bedeutet, „blind“ ein unbekannt hohes Risiko eingehen.