In dieser Rubrik sollen nachweisbare bewusste oder unbewusste Falschmeldungen oder offensichtliche Irreführungen richtig gestellt werden.
25.7.13
Richtigstellungen zu protokollierten Äußerungen von Minister Habeck auf einer Veranstaltung zur 380kV-Westküstenleitung
Bezug: Protokoll zur Facharbeitsgruppe „Faktencheck Erdkabel“ zur 380kV-Westküstenleitung in Heide am 23. Mai 2013
Autoren: Nicole Knudsen, BWE Landesverband Schleswig-Holstein und Jürgen Reck, BI Eiderstedt unter Höchstspannung
Gesamtes Protokoll siehe
http://www.schleswig-holstein.de/Energie/DE/Beteiligung/Dialogprozess_Westkueste/03_Fachdialog/PDF/Fachdialog_5_Protokoll__blob=publicationFile.pdf
Zusammensetzung des Podiums:
• Dr. Falahat, Bundesnetzagentur
• Herr Görner, ABB
• Prof. Jarass, Hochschule RheinMain
• Dr. Nestle, Staatsekretärin im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
• Prof. Oswald, Universität Hannover
• Prof. Schulte, Technische Universität Dresden
• Dr. Steinhusen, TenneT TSO, Offshore
Auszüge aus dem Protokoll:
Minister Habeck: Es gibt Konfliktfelder zwischen den einzelnen Aufgabenfeldern, ein Interessenausgleich ist schwierig. Eine 380kV-Leitung ist ein Eingriff in die Landschaft; doch sollen die Beeinträchtigungen minimiert werden. … Zu lange Diskussionen haben zum Beispiel in Quickborn das Mögliche verhindert.
• Eine Bürgerin: In Husum soll eine Schule überspannt werden!
• Frau Nestle: Ich versichere ihnen, dass keine Schule überspannt wird und sie und ihre Kinder keine gesundheitlichen Schäden erleiden werden.
• Ein Bürger: Aber genau das passiert in Quickborn!
• Minister Habeck: In Quickborn ist die Schule überspannt worden, weil die BI dort jeden Kompromiss ablehnte.
Richtigstellung:
Die zwei Initiativen in Quickborn forderten seit fünf (!) bzw. vier Jahren beide (!) entweder eine partielle Verlegung von Erdkabeln oder aber zwei Freileitungs-Alternativen zur weitergehenden Umgehung des Wohngebietes (eine davon auf Quickborner Gebiet beschränkt).
Die zwei Freileitungs-Alternativen waren Kompromissangebote (!) der Initiativen als Reaktion auf die strikte Ablehnung einer partiellen Erdverkabelung durch Tennet.
Tennet hat jahrelang letztlich keinerlei ernsthaftes Entgegengekommen gezeigt , sondern nur stereotyp auf die Gesetzeslage verwiesen, die angeblich nur die Bestandstrasse als Lösung zulasse.
Die Landesregierung ihrerseits hat eine Forderung der Quickborner Ratsversammlung am 29.9.2008 (!) in der Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes abgelehnt, analog zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 auch im Landesentwicklungsplan 2010 für Schleswig-Holstein verbindliche Schutzmaßnahmen für Anwohner im Nahbereich von Höchstspannungsfreileitungen (z.B. Mindestabstände) vorzugeben.
Selbst ein sehr weit gehender weiterer Kompromissvorschlag der am schlimmsten betroffenen Anwohner für eine nur geringfügige Verschiebung der Leitung (mit Mindestabstand zwischen benachbarten Häusern und zur Entlastung der betroffenen Schulgebäude) wurde von Tennet abgebrochen. Auch dieser Vorschlag wurde von der Elterninitiative der betroffenen Schulen mitgetragen. Obwohl ein Teil der von der Verschiebung neu betroffenen Grundeigentümer der Verschiebung zustimmte, läßt TenneT diese Lösung wegen einer verbliebenen Entschädigungszahlungsdiskrepanz scheitern.
21.4.13
Groteske Falschaussagen in der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 25.3.2013
S.3: Ganzseitiger Artikel „Öko? Nein danke“ , Großfoto der Minister Habeck und Altmaier
Untertitel: Ruckzuck flüchteten die Deutschen aus der Atomkraft. Und jetzt? Kämpfen zig Wutbürgerinitiativen gegen die Alternative.
Richtigstellung:
Die als Beispiel genannten Quickborner Initiativen kämpfen keineswegs gegen die Alternative zur Atomkraft. Sie wehren sich nur gegen unzureichende, z.T. unverantwortliche Trassenprojektplanungen, die im Widerspruch selbst zu den Empfehlungen der obersten Fachbehörde stehen.
Sachlich argumentierende, um konstruktive Zusammenarbeit bemühte Bürger und Bürgerinnen pauschal als Wutbürger zu diffamieren ist einer seriösen Zeitung nicht würdig.
Text SZ: „Drei Bürgerinitiativen gibt es hier in Quickborn, es gibt ja auch drei mögliche Verläufe dieser neuen Leitung.“ … „Robert Habeck (Grüne), der zuständige Minister, sagt, TenneT und die Behörde würden tun, was immer der Bürger möchte. Und was möchte der Bürger? Jede der drei Initiativen lehnt je eine Trassenführung ab.“
Märchenerzähler unter uns?
Soll erhöhter Propagandaaufwand tatsächliche Problemlösung ersetzen?
Richtigstellung:
Gegen die Neuerrichtung einer 380-kV-Leitung ganz genau wieder auf der alten Trasse (nach vollständigem Abriss der alten 220-kV-Leitung) - im Wohngebiet unmittelbar neben Wohnhäusern und über Schulgelände - wenden sich seit fünf bzw. vier Jahren zwei Initiativen, seit kurzem zusätzlich eine Elterninitiative der betroffenen Schulen.
Völlig falsch ist die Behauptung, dass jede Initiative je eine Trassenführung ablehnt.
Richtig ist, dass die zwei Initiativen seit Jahren gemeinsam (!) entweder eine partielle Verlegung von Erdkabeln oder aber zwei Freileitungs-Alternativen zur weitgehenden Umgehung des Wohngebietes (eine davon auf Quickborner Gebiet beschränkt) fordern, auch die Elterninitiative lehnt diese Lösungen keineswegs ab.
Grotesk ist die die Behauptung, dass TenneT und die Behörde tun würden, was immer der Bürger möchte.
Richtig ist, dass TenneT jahrelang keinerlei Entgegengekommen gezeigt hat, sondern nur stereotyp auf die Gesetzeslage verwiesen hat, die angeblich nur die Bestandstrasse als Lösung zulasse.
Richtig ist, dass das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume keinerlei Ansätze gemacht hat, den gegebenen Ermessensspielraum für Vorsorgemaßnahmen zu nutzen, obwohl das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die primäre exekutive Verantwortung in Situationen bei komplexen Gefährdungslagen und damit beim Risikomanagement verweist .
Richtig ist, dass die Landesregierung es abgelehnt hat, analog zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 auch im Landesentwicklungsplan 2010 für Schleswig-Holstein Schutzmaßnahmen für Anwohner im Nahbereich von Höchstspannungsfreileitungen (z.B. Mindestabstände) vorzugeben (eine Forderung der Quickborner Ratsversammlung am 29.9.2008 in der Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes ).
Selbst ein Lösungsvorschlag der am schlimmsten betroffenen Anwohner für eine nur geringfügige Verschiebung der Leitung (mit Mindestabstand zwischen benachbarten Häusern) wurde von TenneT abgebrochen. Obwohl ein Teil der von der Verschiebung neu betroffenen Grundeigentümer der Verschiebung zustimmte, läßt TenneT diese Lösung wegen einer verbliebenen Entschädigungszahlungsdiskrepanz scheitern.
Dafür wird nun ein beträchtlicher Teil eines Wohngebietes für Generationen einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. (Experte des Bundesamts für Strahlenschutz auf der Anhörung am 27.2.13 in einem Bundestagsausschuss: „Die Grenzwerte alleine reichen nicht aus, um vor Risiken zu schützen“).
„…was immer der Bürger möchte…“ ?