Quickborn unter Höchstspannung
  Unsere Argumente
 

 

Unsere Forderung:
 
Keine 380-kV-Freileitungen über oder direkt neben Wohnungen, Schulgelände, Kindergärten o.ä. !

Unsere Argumente:

Die heutige 220 KV-Hochspannungsleitung ist vor ca. 50 (!)  Jahren geplant worden – in totaler Unkenntnis der erst später gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und medizinischen Daten.
Die Neuerrichtung einer 380 KV-Höchstspannungsleitung auf der Trasse der bestehenden 220 KV-Hochspannungsleitung direkt über oder unmittelbar neben Wohnungen und Schulgelände ist im Widerspruch zum aktuellen Kenntnisstand, den Forderungen des Bundesamts für Strahlenschutz und der Risikovorsorge in vielen anderen Ländern!                                                                                                           
Die Planung der Neuerrichtung einer 380 KV-Höchstspannungsleitung auf der Trasse der bestehenden 220 KV-Hochspannungsleitung direkt über oder unmittelbar neben Wohnungen und Schulgelände wird damit begründet, dass die in Deutschland zulässigen
Grenzwerte für elektromagnetische Felder eingehalten werden.
Die Einhaltung der deutschen Grenzwerte allein ist nicht geeignet, der Schutzpflicht für die Gesundheit der Bevölkerung zu genügen.
Begründung:
 
Die in Deutschland (im Gegensatz zu vielen anderen Ländern) noch zulässigen hohen Grenzwerte für elektromagnetische Felder berücksichtigen unverändert seit 1996 keine potentiellen Langzeiteffekte wie erhöhte Krebsrisiken.
Die Datenlage zu Langzeiteffekten ist seit über zwei Jahrzehnten noch immer völlig unzureichend!
 
Der einzige Krebstyp, für den bisher ausreichende epidemiologische Studien vorliegen, ist Kinderleukämie. Und hierfür hat sich ein erhöhtes Risiko gezeigt,
- und zwar ein doppelt so hohes!
- und zwar bei Magnetfeldern, die um mehr als Faktor 100 unter unseren deutschen Grenzwerten  liegen!
Wenn „nur“ Kinderleukämie in diesem Zusammenhang genannt wird, bedeutet das nicht, dass dieses der einzige betroffene Krebstyp ist. Für fast alle anderen Krebstypen liegen gar keine oder keine ausreichenden epidemiologischen Studien vor.
Die beim Krebsregister verfügbaren Daten sind gar nicht geeignet, selbst ein vielfach durch Höchstspannungsleitungen erhöhtes Risiko zu erkennen
Das Festhalten von Strahlenschutzkommisssion und demzufolge dem Bundesamt für Strahlenschutz an den hohen Grenzwerten in Deutschland beruht nur darauf, dass diese für die Festlegung von Grenzwerten, die auch langfristige Wirkungen berücksichtigen, die Kenntnis eines detaillierten Wirkungsmechanismus auf molekularer Ebene verlangen. Entsprechende Forschung hierzu wird allseits seit zwei Jahrzehnten gefordert, aber wurde nur in absolut unzulänglichem Umfang durchgeführt.
 
D.h. das Festhalten an den hohen Grenzwerten, die vor 15 Jahren explizit ohne Berücksichtigung von Langzeitwirkungen festgelegt wurden,  beruht nur auf Unterlassen der geforderten Untersuchungen zu langfristigen Wirkungen.
 
Dazu Zitate aus dem Forschungsprogramm des Bundesamts für Strahlenschutz 2009-2013:
(1) „Zudem sind die Konsequenzen von bereits vorhersehbaren Veränderungen von Expositionsparametern, die möglicherweise für den Strahlenschutz relevant sind, nicht hinreichend durch den derzeitigen Kenntnisstand über biologische Wirkkaskaden abgedeckt.“
(2) „Die Forschung zur Klärung der Langzeitwirkungen im Bereich der Niederfrequenz muss intensiviert werden, da in Deutschland wieder verstärkt Infrastrukturmaßnahmen in diesem Bereich geplant sind und damit die Zahl der Exponierten möglicherweise zunehmen wird.“
(3) „.. Diese Projekte werden deshalb auch von der WHO als dringlich eingestuft..
 Eines der wesentlichen Probleme ist hier neben der rasanten technologischen Entwicklung, dass durch neue Technologien weitaus höhere magnetische Feldstärken erzielt werden ..“

Die so definierten Grenzwerte sind nicht geeignet, der Schutzpflicht für die Gesundheit der Bevölkerung zu genügen.
Das wissen auch das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission.
 
Deshalb betont die Strahlenschutzkommission:
„Die SSK befasst sich nicht mit dem Risikomanagement und der Risikoakzeptanz.  Das Risiko-management … liegt in erster Linie in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger.“
(So viel zum Thema Verantwortung für das alleinige Festhalten an den hohen Grenzwerten)
 
Deshalb fordert ja auch das Bundesamt für Strahlenschutz zusätzliche Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Mindestabstände oder Erdverkabelung.
 Zitat: „Neben den gesetzlich festgelegten Grenzwerten zum Schutz der Bevölkerung ist ein  Maßnahmenkatalog nach dem Prinzip der Vorsorge unabdingbar.“
Zu den genannten Lösungsmöglichkeiten gehören u.a. entsprechender Abstand der Freileitungen von Bereichen, in denen sich Personen längere Zeit aufhalten, oder die Verwendung von Erdkabeln oder andere geeignete technische Maßnahmen.

Viele andere Länder (u.a. neun Länder in Europa) haben deswegen bis über 100 mal niedrigere Grenzwerte bzw. entsprechende Mindestabstandsvorgaben!

100 Mikrotesla:             Deutscher Grenzwert  (erlaubter Höchstwert) für magnetische 
                                        Felder
0,4 bis 0,7 Mikrotesla:  Doppeltes Risiko für Kinderleukämie               
                                   (wissenschaftlich abgesicherte epidemiologische Studien)
                                   Für höhere Mikroteslawerte sind ausreichende Daten gar nicht 
                                  verfügbar!
 
ca. 2 bis deutlich
   über 10 Mikrotesla:     Belastung für Anwohner direkt unter oder dicht neben 380-kV- 
                                       Höchstspan
nungsleitungen
 
Die geplanten Freileitungen haben eine Lebensdauer von über 60 Jahren. Im Falle langfristiger gesundheitlicher Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern von Höchstspannungsleitungen würde diese mehrere Generationen betreffen.

Ein Stromnetzausbau mit den jetzigen hohen Grenzwerten ohne Vorsorgemaßnahmen ist nichts anderes als eine Wette um die Gesundheit der Bevölkerung!
Ein kleiner Anteil von den  zweistelligen Milliardenbeträgen, die  für die Subventionierung der Propagierung erneuerbarer Energien ausgegeben werden, sollte auch dafür werden, die Verteilung dieser erneuerbaren Energien mit einem Netz zu ermöglichen, das nicht mit einer schweren Hypothek belastet ist, weil es schon jetzt erkennbar mit einem Risiko für Teile der Bevölkerung verbunden ist.
Die positive Energiewende darf nicht durch einen eingebauten Makel mit „Kollateralschäden“ (z.B. erhöhten Gesundheitsrisiken) belastet werden!
 
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